Rückziehung eines Paketes
Die Rasier-Pinselfabrik Jakob Meisel beantragt am 24. Januar 1922 beim Nürnberger Postamt 10, ein am selben Tage an Carl Meis in Aachen aufgegebenes Paket zurückzufordern.
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Brief von Herrn Meisel zur Rückziehung eines Paketes gerichtet ans Postamt 10 in Nürnberg
Mit Bleistift sind Paketnummer (378) und Gewicht (6 kg) notiert; mit blauer Tinte ist die Verfügung des Nürnberger Postamtes 10 an das Postamt Aachen geschrieben: „H R [Handschriftlich (mit) Rückforderungsverlangen?] an PA Aachen mit dem Ersuchen, dem Antrage des Absenders zu entsprechen.“
Geregelt ist das Zurückfordern von Postsendungen in § 33 der (neuen) Postordnung vom 22.12.1921. Gemäß § 33 VI hatte der Absender für die Rückforderung zu entrichten „die Gebühr für einen einfachen Einschreibbrief, .. außerdem in jedem Falle eine Ausfertigungsgebühr von 1 M 50 Pf.“ Das waren am 24.1.1922 (Portoperiode 7) 2 M für den Brief, 2 M Einschreibgebühr plus die Ausfertigungsgebühr von 1 M 50 Pf. Der Gesamtbetrag von 5 M 50 Pf. wurde hier mit den MiNrn. 192, 152 und 125 verrechnet, entwertet mit dem K1-Stempel NÜRNBERG 10 JAN. 22 3 - 4 Nm.
Peter Kropfelder
