Ein Eilbotenbrief in den eigenen Landzustellbezirk

Eilbotensendungen innerhalb eines Ortes bzw. in den eigenen Landzustellbezirk sind erst ab der Postordnung vom 1.4. 1900 zulässig. Meistens stammen sie aus größeren Orten, denn ein Eilbotenbrief kostete 30 Pfennig, 5 Pfennig für den Brief und 25 Pfennig Eilbotenlohn. Das war damals viel Geld, denn der Tageslohn eines hart arbeitenden Bergmanns betrug 3 Mark, für 30 Pfennig erhielt man einen Liter Bier im Gasthof oder auch 10 Eier auf dem Markt. Da war es billiger, einen Dienstboten oder den Lehrling zu schicken. Eilsendungen in den eigenen Landzustellbezirk des Aufgabepostamts kosteten nach Paragraf 22 der Postordnung von 1900 mindestens 25 Pfennig Eilbotenlohn, es waren die „wirklich erwachsenden Botenkosten“ zu erheben. Zur Erinnerung: Fernbriefe mit vorausbezahltem Botenlohn kosteten generell 60 Pfennig Eilbotengebühr, eventuelle Mehrkosten hatte die Postkasse zu übernehmen.

 

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Bei diesem Brief aus Elmshorst vom 7. 5.1913 in das nahegelege Raa wurden sogar 70 Pfennig an Botenlohn verlangt. Raa bestand damals wie heute aus einzelnen Gehöften entlang einer langgestreckten Dorfstraße.

Ortssendungen mit Eilboten in den eigenen Landzustellbezirk sind nur wenige bekannt.

Ralf Graber

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