Frei laut Avers II
Im ersten Teil hatte ich neben einem kurzen Abriss zum geschichtlichen Hintergrund für die Aversverträge einen Eilbotenbeleg vorgestellt, bei dem das Porto durch das Avers zwar pauschal abgegolten war, aber nicht der Eilbotenlohn, der daher von der absendenden Behörde bezahlt werden musste. Aus diesem Grund war der im ersten Beitrag abgebildete Brief vom Postbeamten mit einer Germania-Marke frankiert worden.
Natürlich kann man das Thema Eilbotengebühr auf Aversbeleg variieren:
Eilbotenbrief „Frei lt. Avers Nr. 21“ aus Warmsen vom 23. März 1903 an die königliche Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen zu Hannover. Eine schöne Mischfrankatur zwischen einer sogenannten Zähldienstmarke MiNr. D 4 für einen Brief der ersten Gewichtsstufe und fünf Germania-Marken, MiNr. 70, für den Eilbotenlohn.
Die Erklärung für die Mischfrankatur zwischen Dienst- und Freimarken auf der Sendung ist einfach: Zwar war bei dem abgebildeten Beleg das Porto für die Sendung weiterhin durch den Vertrag pauschal abgegolten. Im Jahr 1903 wurden jedoch zur Ermittlung der Jahrespauschale in Preußen (Aversvertrag Nr. 21) alle Dienstsendungen zusammen mit den Gebühren, die unter den Aversvertrag fielen, gezählt und mit einer Zähldienstmarke von dem Absender beklebt. Diese Marken mit dem Rahmen der Germania-Ausgaben und der Inschrift „FREI DURCH ABLÖSUNG Nr. 21“ wurden eigens für die Zählperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember 1903 von der Reichsdruckerei verausgabt und durch die Postverwaltung den Behörden übergeben.
Der Verbrauch der Zähldienstmarken war damit die Grundlage für die Berechnung der Jahrespauschale. Es war nur die Differenz zwischen den abgegebenen und den am 1. Januar 1904 zurückerhaltenen Marken zu ermitteln. Überflüssig zu bemerken, dass während der Zählperiode diese Marken nach meinem Kenntnisstand ungebraucht nicht an das „Publikum“ von den Beamten abgegeben werden durften. Die heute uns vorliegenden Marken stammen somit aus den Restbeständen, die nachträglich verkauft wurden.
Ralf Graber