Rückziehung eines Paketes
Die Rasier-Pinselfabrik Jakob Meisel beantragt am 24. Januar 1922 beim Nürnberger Postamt 10, ein am selben Tage an Carl Meis in Aachen aufgegebenes Paket zurückzufordern.
Brief von Herrn Meisel zur Rückziehung eines Paketes gerichtet ans Postamt 10 in Nürnberg
Mit Bleistift sind Paketnummer (378) und Gewicht (6 kg) notiert; mit blauer Tinte ist die Verfügung des Nürnberger Postamtes 10 an das Postamt Aachen geschrieben: „H R [Handschriftlich (mit) Rückforderungsverlangen?] an PA Aachen mit dem Ersuchen, dem Antrage des Absenders zu entsprechen.“
Geregelt ist das Zurückfordern von Postsendungen in § 33 der (neuen) Postordnung vom 22.12.1921. Gemäß § 33 VI hatte der Absender für die Rückforderung zu entrichten „die Gebühr für einen einfachen Einschreibbrief, .. außerdem in jedem Falle eine Ausfertigungsgebühr von 1 M 50 Pf.“ Das waren am 24.1.1922 (Portoperiode 7) 2 M für den Brief, 2 M Einschreibgebühr plus die Ausfertigungsgebühr von 1 M 50 Pf. Der Gesamtbetrag von 5 M 50 Pf. wurde hier mit den MiNrn. 192, 152 und 125 verrechnet, entwertet mit dem K1-Stempel NÜRNBERG 10 JAN. 22 3 - 4 Nm.
Peter Kropfelder